
Das Ius civile war im römischen Recht die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die ausschließlich auf die römischen Staatsbürger angewandt wurden. Es bestand aus dem als Mos maiorum bezeichnetem Gewohnheitsrecht, dem Zwölftafelgesetz, dem als Ius respondendi vom Kaiser an einzelne herausragende Juristen des Römischen Reichs verliehenem Recht, auf ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ius_civile
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